Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der D&S Group GmbH für Geschäftskunden. Stand: September 2026.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der D&S Group GmbH, Dietlikon, an Geschäftskunden wie Gross- und Einzelhändler, Distributoren und Wiederverkäufer. Sie gelten nicht für Konsumenten.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn D&S Group GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote, Preislisten und Produktinformationen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von D&S Group GmbH oder mit der Auslieferung der Ware zustande. Abbildungen, Masse und Verpackungsangaben können geringfügig abweichen; Änderungen durch die Hersteller bleiben vorbehalten.
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise netto in der vereinbarten Währung, ab Lager, zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer, Zölle, Abgaben, Transport- und Versicherungskosten. Mengenabhängige Konditionen gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Mindestmengen.
Rechnungen sind innert der in der Auftragsbestätigung genannten Frist ohne Abzug zu bezahlen. Bei Neukunden kann D&S Group GmbH Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug ist D&S Group GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr zu verrechnen, weitere Lieferungen zurückzuhalten und offene Forderungen sofort fällig zu stellen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von D&S Group GmbH zulässig.
Lieferort, Lieferart und Incoterms richten sich nach der Auftragsbestätigung; ohne abweichende Vereinbarung gilt FCA Lager von D&S Group GmbH (Incoterms® 2020). Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den Kunden über.
Liefertermine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig. Lieferverzögerungen aufgrund von Lieferengpässen der Hersteller, Transportstörungen oder höherer Gewalt berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von D&S Group GmbH, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. D&S Group GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das zuständige Register eintragen zu lassen; der Kunde wirkt dabei mit.
Der Kunde hat die Ware bei Erhalt sofort auf Menge, Beschädigungen und offensichtliche Mängel zu prüfen. Transportschäden sind auf dem Lieferschein bzw. Frachtbrief zu vermerken und D&S Group GmbH umgehend zu melden. Offensichtliche Mängel sind innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt, versteckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich mit Fotos und Angabe der Charge zu rügen. Nicht fristgerecht gerügte Ware gilt als genehmigt.
Bei berechtigten Mängelrügen leistet D&S Group GmbH nach eigener Wahl Ersatzlieferung, Nachlieferung oder eine Gutschrift. Weitergehende Ansprüche sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemässer Lagerung, Behandlung oder Veränderung der Ware sowie nach Ablauf eines allfälligen Mindesthaltbarkeitsdatums. Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von D&S Group GmbH.
D&S Group GmbH haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung auf den Wert der betreffenden Lieferung beschränkt. Die zwingende Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt vorbehalten.
Bei Private-Label-Aufträgen ist der Kunde für die von ihm gelieferten Marken, Designs, Texte und Angaben verantwortlich und stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und den gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften im Zielmarkt entsprechen. Druckdaten und Muster werden vor der Produktion vom Kunden schriftlich freigegeben. Mindestmengen, Produktionszeiten und Toleranzen bei Liefermengen werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt wie Naturereignisse, Pandemien, Krieg, behördliche Massnahmen, Streiks, Rohstoffmangel oder erhebliche Transportstörungen befreien D&S Group GmbH für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage, können beide Parteien vom betroffenen Vertrag zurücktreten.
Personendaten werden gemäss unserer Datenschutzerklärung bearbeitet.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der D&S Group GmbH in Dietlikon, Schweiz. D&S Group GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu belangen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. D&S Group GmbH kann diese AGB jederzeit anpassen; massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Fragen zu diesen Bestimmungen beantworten wir gerne unter info@dsgrp.ch.
